Entkernung Nußdorf am Inn, alles wieder zum Ursprung!
Wände, Böden, auch Sanitär sind in die Jahre gekommen ?
Wir entkernen bis auf die Grundmauern zurück.
Fenster, Türen und Heizungen sind zu alt und
müssen entfernt werden, bei uns fachgerecht.
Entkernung Nußdorf am Inn - Abriss und Entkernung bis auf die Grundmauern
Wir übernehmen für Sie die komplette Entkernung in Nußdorf am Inn ob Haus, Wohnung oder Gebäude, Hallen oder Büroräume. Die Entkernung von Gebäuden wie Häuser und Wohnungen und baulichen Anlagen umfasst die komplett Demontage aller Einbauteile wie Türen, Fenster, Böden, Unterdecken, Nichttragende Innenwände, Putz - Entfernung, sowie die Gebäudetechnik (Lüftung, Heizung, Sanitär und Elektro). Es wird bis auf die Statisch relevanten Bauteile zurückgebaut. Sie haben vor Ihr Haus oder die Wohnung neu zu sanieren, müssen das Objekt aber erst komplett bis auf die Grundmauern entkernen, genau hier sind wir der richtige Partner für sie, wir übernehmen die Entkernung Nußdorf am Inn für Sie.
Was genau ist eine Entkernung.
Eine Entkernung ist auch bekannt unter teil Abriss eines Gebäudes, nur die Fassade bleibt bestehen. Wer mit einem alten Gebäude wirklich ganz von vorne beginnen möchte, dieses aber nicht abreißen will, der beginnt mit der Entkernung. Vor Beginn der Entkernung wird ein Konzept entwickelt, welches den Schutz von Personen in Form der persönlichen Schutzausrüstung (Schutzkleidung, Atemschutz, Schutz gegen Absturz usw.) sowie den Schutz von Bauteilen und Oberflächen, welche erhalten werden sollen, vorsieht. Nach der Beurteilung der Gefährdung bei der Entkernung erfolgt die Formulierung vom Arbeitsplan. Alle Mitarbeiter werden dementsprechend unterwiesen. Nun beginnt die Demontage, zum Schluss wird der gesamte Entkernungsbereich gründlich gereinigt. Beauftragen Sie uns mit der Entkernung in Nußdorf am Inn.
Leistungsübersicht für eine Entkernung Nußdorf am Inn und Umgebung
- Kostenlose Besichtigung und Angebotserstellung
- Entfernen von Bodenbelägen (PVC, Lenoleum, Teppich, Fliesen, etc.)
- Entfernen von Wandbelägen (Tapete, Fliesen, Kunststoffe, etc.)
- Entfernen von Deckenverkleidungen (Paneele, Styropor, etc.)
- Abschlagen von Innen- und Aussenputz.
- Abbruch von Wänden aus Beton, Holz oder Trockenbau (nicht Tragende)
- Ausbau von Fenster, Türen, Böden
- Entfernen von Zwischendecken, Abhangdecken und Geschossdecken
- Abbruch von Kleingebäuden und Gebäudeanbauten (Garagen, Schuppen, Gartenhäuser etc.)
- Teilabbrüche, Demontagen und Rückbau